"Gesetze werden Dir wohl manchmal hart oder unnoetig vorkommen, aber Menschen brauchen Gesetze, ansonsten wuerde nur Chaos und Anarchie herrschen! Die obersten Gesetzte, sind die, die einem das Gewissen macht. Die Zweitobersten sind die, welche die Goetter kreierten. Doch sind diese zu Lueckenhaft, weshalb auch wir die Pflicht haben, Gesetze zu machen, bei denen niemand jemand anderem vorgezogen werden kann, und vor denen alle Buerger gleich sind."
- Elvion, ehemaliger Ropator, zu seinem Sohn Rodriel, berichtet von Patarival dem
Geschichtenerzaehler.
Die Gesetzte werden vom Rat erlassen. Es wird nur wenige geben, diese sind dafuer umso wichtiger und sollten jedem Mitglied bekannt sein.
Die Gesetze sind nicht statisch, veraenderte Umstaende erfordern angepasste Gesetze.
Um ein harmonisches Zusammenleben in der Gilde der Freiheit zu ermoeglichen wurden die folgenden Regeln verfasst.
Grundregeln
Die Mitglieder der Gilde der Freiheit befolgen die Gesetze des Landes. In unseren Reihen dulden wir keine Betrüger oder Diebe (gegenüber Mitspielern).
Jedes Vollmitglied ist dazu verpflichtet, die Gilde der Freiheit zu verteidigen, zu schuetzen und angehalten, ihren Mitgliedern Hilfe und Unterstuetzung zukommen zu lassen, wann immer diese noetig ist.
Die Freiheit der Mitglieder ist unser hoechstes Gut. Sie hoert aber dort auf, wo jeder einzelne durch sein Handeln die Freiheit anderer eingrenzt.
Jedes Mitglied der Gilde der Freiheit ist angehalten, die Foren regelmaessig (i.d.R. woechentlich) zu lesen, damit das Gildenleben nicht an Ihm vorbeistreicht.
Wer gegen diese Regeln der Gilde der Freiheit verstoesst in dem er beispielsweise andere Buerger der Allianz betruegt oder sich in großem Maße unehrenhaft (auch gegenüber der Horde) verhaelt, kann bestraft werden. Die Art und Weise der Bestrafung wird aufgrund der Schwere der Tat festgelegt und kann bis zum sofortigen Entlassen aus der Gilde reichen. Dies bezieht sich auch auf die allgemeinen Richtlinien von Blizzard. Insbesondere Verstoeße in dem Bereich von Ingame-Äusserungen können zum sofortigen Ausschluss aus der Gilde führen.
Mitgliederaufnahme
Um ein Mitglied der Gilde zu werden , muessen die folgenden Phasen durchlaufen werden:
Phase: Kontaktaufnahme
Für eine Kontaktaufnahme sind insbesondere Ratsmitglieder erste Ansprechpartner. Aber auch fast jedes andere Mitglied der Gilde der Freiheit kann ein Mitglied in die Gilde aufnehmen und kann somit angesprochen werden.
Empfohlen wird der direkte (Ingame-) Dialog.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Anmeldung über die Startseite der Gilde der Freiheit, auf der ein Formular hinterlegt ist.
In diesem Fall sollten mindestens die Email Adresse und der Ingame-Name des aufzunehmenden Charakters angegeben werden. In dieser Anmeldung ist es möglich, auf freiwilliger Basis weitere Angaben zu mitzugeben.
Phase: Aufnahme in die Gilde
Sobald der direkte Ingame- Kontakt mit einem Ratsmitglied oder Mitglied aufgenommen wird und der Wunsch zu einer Aufnahme besteht, erfolgt die Eintragung in die Gilde.
Hiermit beginnt auch gleichzeitig Eure Periode der Anwaerterschaft, die 4 Wochen dauert.
Bei Fragen wendet Euch bitte an Ratsmitglieder oder Mitglieder.
Die Anwärterschaft wird vom Rat unbegründet aufgehoben, wenn in dieser Zeit Verhalten oder Äusserungen festgestellt werden, die nicht mit den Richtlinien von Blizzard oder der GdF im Einklang stehen.
Wenn Ihr bereit fuer die Aufnahme zum Vollmitglied seid, wendet euch bitte an die Gildenleitung.
Sollte der Gildenleitung kein Einspuch vorliegen, kann sie die Phase der Anwärterschaft durch Beförderung beenden.
Ausnahme: Diese Phase kann für Twinks von Gildenmitgliedern und ehemalige Mitglieder übersprungen werden, oder auch verkürzt werden, wenn jemand bereits längere Zeit ein guter Freund der Gilde ist, im Rat Fürsprecher hat und niemand Einspruch erhebt.
Phase: Mitglied der Gilde der Freiheit
Jedes Mitglied und jeder Freund der Gilde nimmt Einfluss auf die Gilde der Freiheit. Mitglieder, die mehr und/oder über längere Zeit positiven Einfluss auf die Gilde nehmen, können in ein Ratsamt hineinwachsen. Ratsämter sind im Wesentlichen weitgehend unabhängig von Klassenaufstiegen. Der Rat kann ein Mitglied für ein Ratsamt vorschlagen. Jedes Mitglied kann gegen eine solche Ernennung (auf Wunsch anonym) Einspruch erheben, woraufhin diese ausgesetzt wird. Mit dem Einspruch muss ein Grund genannt werden, der vom Rat zu prüfen ist.
Das Klassensystem der Gilde der Freiheit für World of Warcraft ist auf der Seite www.gdf.li in einer Übersicht dargestellt.
Ansprechpartner für Fragen und Beförderungen innerhalb der Klasen sind die Klassenleiter. Diese sind z.B. an ihrem Titel in der Gilden-Mitgliederliste zu erkennen.
Für Fragen bezüglich des Charakteraufbaus sind die Mentoren erste Ansprechpartner.
Allgemeine Gildenangelegenheiten, vertrauliche Gespräche (z.B. mit anonym zu behandelnden Themen) können bevorzugt direkt mit dem Gildenobersten, dem Markvogt oder dem Mentor des Vertrauens besprochen werden. Hierbei ist zu beachten, dass im Falle vetraulicher oder anonymer Inhalte deutlich geklärt wird, mit wem welche Informationen geteilt werden dürfen. Insbesondere, wenn dieses Thema in eine Ratssitzung einfließen soll, ist zu klären inwieweit die übrigen Ratsmitglieder informiert werden dürfen.
Vertretung von Ratsämtern
Ein (Rats)Amt kann von dem Gildenobersten, dem Konsul, oder ein weiteres durch den Gildenobersten benanntes Ratsmitglied vertreten werden.
Spenden
Spenden werden durch den Gildenobersten (oder ein von ihn offiziell benanntes Ratsmitglied) entgegengenommen und verwaltet.
Eine Vermögensübersicht kann auf der Seite www.gdf.li eingesehen werden.
Spendengelder werden nicht als Kredit an Mitglieder verliehen. Über die Verwendung der Spendengelder (z.B. für Events) entscheidet der Rat.
Überarbeitet und neu aufgesetzt am dreiundzwanzigsten Tage des Monats April im Jahre des Herrn' Zweitausendundfünf.
Erneut überarbeitet und besiegelt am fünzfehnten Tage des Monats Juni im Jahre des Herrn' Zweitausendundsechs.